Kann ich gegen Noten Einspruch einlegen?
Die Frage bezieht sich auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule.
Studierende können innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Note und ihrer Begründung in schriftlicher Form Einspruch erheben. Zur Formulierung eines Einspruchs ist dem*der Geprüften Einsicht in die Prüfung und, abhängig von der Form des Leistungsnachweises, die entsprechende Musterlösung bzw. Begründung zu gewähren.
Der Einspruch ist schriftlich an die Studienadministration zu richten. Diese leitet den Einspruch an die den*die Prüfenden weiter, gegen deren Entscheidung sich der Einspruch richtet. Die Stellungnahme des*der Prüfenden ist dem*der Geprüften zur Kenntnis zu geben.
Die Prüfenden entscheiden grundsätzlich innerhalb eines Monats über den Einspruch. Dabei sind die betroffenen Bewertungen und die für die Bewertung maßgeblichen Gründe zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung einschließlich der Benotung ist zu begründen.
Der Prüfungsausschuss ist für eine ordnungsgemäße Durchführung des Einspruchsverfahrens verantwortlich. Er leitet den Einspruch den Prüfenden zu, gegen deren Entscheidung sich der Einspruch richtet. Der Prüfungsausschuss teilt die abschließende Entscheidung der Prüfenden über den Einspruch dem*der Geprüften mit.
Vgl. §21 RSPO 2023-05-25