Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Immatrikulationsverlängerung

Die StudentInnen sollten vor Ende der Immatrikulation selbstständig einen Antrag auf Immatrikulationsverlängerung im Onlinecampus stellen (Mein Studium > Anmeldungen und Anträge).

Nach Ende der Regelstudienzeit können vier Semester ohne Angabe von Gründen verlängert werden.

StudentInnen, die sich nicht selbstständig zu ihrer Immatrikulationsverlängerung melden, werden mit Ablauf der Immatrikulation angeschrieben – sollte innerhalb von vier Wochen keine Rückmeldung erfolgen, wird die Exmatrikulation durchgeführt

StudentInnen, die nach vier Verlängerungssemestern einen weitere Immatrikulation benötigen, müssen hierzu einen Härtefallantrag im Onlinecampus stellen (Mein Studium > Anmeldungen und Anträge)

Der Grund für den Härtefallantrag ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Gründe für einen Härtefallantrag können sein:

  • Krankheit
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Unterstützung pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
  • Mutterschutz gemäß Mutterschutzgesetz
  • Todesfall in der Familie
  • Sonstige gleichwertige, durch den Prüfungsausschuss genehmigte Gründe

Der Härtefallantrag kann nur eingereicht werden, wenn dieser einen plausibler Plan zum Erreichen des Abschlusses innerhalb des zu beantragenden Verlängerungszeitraums enthält. Entscheidend ist dabei vor allem, welche Prüfungsleistungen noch offen sind und wann genau diese erbracht werden

 

 

Stand: 01.11.2023