Beurlaubung/Freistellung
StudentInnen, die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden, können im Onlinecampus Antragsmanagement (Mein Studium > Anmeldungen & Anträge) einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
Beurlaubungen erfolgen für mindestens ein Semester. Eine Beurlaubung kann bei Vorliegen entsprechender Gründe in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden, die auch zusammenhängend genommen werden können.
Eine Beurlaubung kann nur innerhalb der Regelstudienzeit und nur über maximal zwei Semester erfolgen.
Der Grund für die Beurlaubung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Gründe für eine Beurlaubung können sein:
- Krankheit
- Wehr- oder Zivildienst
- Unterstützung pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
- Mutterschutz gemäß Mutterschutzgesetz
- Todesfall in der Familie
- Sonstige gleichwertige, durch den Prüfungsausschuss genehmigte Gründe
Während der Zeit der Beurlaubung ruht das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltung und zur Erbringung von Leistungsnachweisen.
Die Zeit der Beurlaubung wird bei der Ermittlung der Studienzeit nicht angerechnet.
Bei kürzeren Zeiträumen als ein Semester handelt es sich um Freistellungen. Diese kann ebenfalls im Onlinecampus Antragsmanagement (Mein Studium > Anmeldungen & Anträge) beantragt werden.
Auch bei kürzeren Zeiträumen gilt, dass die maximale Zeit der Freistellung, inklusive der Beurlaubung, zwölf Monate innerhalb der Regelstudienzeit nicht überschreiten darf.
Stand: 01.11.2023