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Können Leistungsnachweise wiederholt werden?

Die Frage bezieht sich auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule.

Wurde ein einzelner Leistungsnachweis nicht erbracht, so kann er wiederholt werden. Studienbegleitende Leistungsnachweise dürfen, mit Ausnahme der Thesis, zweimal wiederholt werden. Die Thesis darf einmal wiederholt werden. Die Verteidigung der Thesis darf einmal wiederholt werden. Dies gilt entsprechend für einen der Arbeit folgenden mündlichen Prüfungsteil, soweit dieser vorgesehen ist.

Die Wiederholung eines erfolgreich erbrachten Leistungsnachweises ist nicht zulässig.

Auf schriftlichen und begründeten Antrag an den PAS ist für jede einzelne Prüfungsleistung eine einzige weitere Wiederholung im Härtefall möglich. Dieser Härtefallantrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Noten einzureichen. Die fristgerechte Einreichung des Antrags ist von dem*der Antragsteller*in sicherzustellen. Der letztmögliche Wiederholungsversuch wird von mindestens zwei Prüfenden abgenommen. Wird der Antrag auf letztmögliche Wiederholung nicht fristgerecht gestellt, abgelehnt oder wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt dies als endgültig nicht bestanden und führt zur Exmatrikulation. Kann mit Nichtbestehen der Prüfungsleistung der Studienabschluss nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung nicht mehr erreicht werden, ist auch die gesamte Prüfung nicht bestanden.

Vgl. §18 RSPO 2023-05-25