Welche Regelungen gelten bei der Abschlussarbeit im B.A. Business Administration?
Die Frage bezieht sich auf den Studiengang B.A. Business Administration.
- Die Abschlussarbeit besteht aus einer schriftlich zu erstellenden Bachelor Thesis und einer mündlichen Verteidigung. Der Verlauf der Thesis orientiert sich an der Studienarbeit und sieht ebenfalls Literaturrecherche und Themenabstimmung vor. Im Rahmen der Bachelor Thesis erfolgt die konkrete Umsetzung, die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und idealerweise ein weiterer Ausblick auf kommende Projekte sowie die Anpassung, ggf. auch die Weiterentwicklung gängiger Methoden.
- Die Bachelor-Thesis sollte bei einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Monaten ca. 60 Seiten (+/- 10 %) umfassen und wird von mindestens zwei Prüfenden der Hochschule bewertet.
- Erst wenn alle Leistungsnachweise (mit Ausnahme der Thesis und der Verteidigung) mit mindestens der Note „ausreichend“ erbracht wurden, kann die Thesis eingereicht werden. Ergeben außerdem die beiden schriftlichen Gutachten zur Thesis mindestens die Note „ausreichend“, so kann die Verteidigung der Thesis im Rahmen einer Präsentation als letzter Leistungsnachweis erfolgen.
- Die Verteidigung ist ein mündliches Prüfungsgespräch vor der Prüfungskommission unter Einbeziehung mindestens einer hauptberuflichen Lehrkraft der Hochschule. Die Verteidigung umfasst ca. 45-60 Minuten. Der Gewichtungsfaktor der Abschlussarbeit liegt bei 75 % für den schriftlichen Teil und 25 % für den mündlichen Teil der Leistung.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Steinbeis Hochschule den akademischen Grad eines „Bachelor of Arts (B.A.)“.
- Das Bachelorstudium umfasst 180 CP entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).
- Das Bachelorstudium ist bestanden, wenn folgende CP erworben sind:
a) 80 CP aus den Grundlagenmodulen
b) 80 CP aus den Wahlpflichtmodulen
c) 20 CP aus dem Bereich Projektmodul (Studienarbeit, Projekt-Studienarbeitund Bachelor-Thesis inkl. Verteidigung) - Die Studierenden erhalten gemäß § 22 RSPO Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement zum akademischen Grad sowie ggfs. weitere Unterlagen, die über alle Studienleistungen eine Detailübersicht geben.