Was ist ein Plagiat?
Die Frage bezieht sich auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule.
Die StudentInnen haben zu Beginn aller schriftlichen Arbeiten folgende Erklärung abzugeben:
„Ich habe die vorliegende schriftliche Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß anderen Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.”
Diese Erklärung ist zu unterschreiben. Zu „anderen Quellen“ zählen auch die im Rahmen des Studiums durch den/die StudentIn verfassten schriftlichen Arbeiten sowie von ihm/ihr publizierte Aufsätze und Bücher.
Von einem Plagiat wird gesprochen, wenn die Arbeit Übernahmen anderer Texte aufweist, die ohne Angabe der entsprechenden Quelle verwendet wurden. Es ist dabei unerheblich, ob die Übernahmen nur wenige Worte oder ganze Seiten umfassen oder aus einem Buch, einer Zeitschrift, Zeitung, dem Internet oder anderen Veröffentlichungen stammen.
Eine vom PAS eingesetzte Kommission entscheidet je nach Schwere des Plagiats über die zu erfolgende Sanktionierung. Bei erheblichen Verstößen gegen die abgegebene Erklärung können rechtliche Schritte und/oder ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Studium eingeleitet werden.
Vgl. §17 RSPO 2023-05-25