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Kann ich von einer Prüfungsleistung zurücktreten?

Die Frage bezieht sich auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule.

Ja. Ein für den Rücktritt geltend gemachter wichtiger Grund muss dem Prüfungsausschuss (PAS) unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Bei Krankheit des*der Studierenden oder eines von ihm*ihr allein zu betreuenden nahen Angehörigen gemäß § 9 Satz (3) ist dem PAS ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Über die Anerkennung der Gründe entscheidet der PAS. Werden wichtige Gründe anerkannt, so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen.

Hat sich der*die Studierende in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen Rücktrittsgrundes eines Leistungsnachweises unterzogen, so kann ein nachträglicher Rücktritt wegen dieses Grundes nicht anerkannt werden.

War ein*e Studierende*r wegen eines triftigen Grundes an der fristgerechten Bearbeitung einer Abschlussarbeit in einem Bachelor- oder Masterstudiengang gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit verlängern. Die Prüfungsleistung gilt für den Fall, dass der Prüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht unternommen.

Vgl. §15 RSPO 2023-05-25