Kann ich eine Beurlaubung von meinem Studium beantragen?
Die Frage bezieht sich auf die Immatrikulationsordnung Steinbeis Hochschule.
- Studierende können beim zuständigen Prüfungsausschuss einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen. Beurlaubungen erfolgen für mindestens ein Semester. Eine Beurlaubung kann bei Vorliegen entsprechender Gründe in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden, die auch zusammenhängend genommen werden können.
- Innerhalb der Regelstudienzeit kann maximal eine Beurlaubung für zwei Semester erfolgen.
- Der Grund für die Beurlaubung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Gründe für eine Beurlaubung können sein:
(a) Krankheit
(b) Wehr- oder Zivildienst
(c) Unterstützung pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
(d) Mutterschutz gemäß Mutterschutzgesetz
(e) Todesfall in der Familie
(f) Sonstige gleichwertige, durch den Prüfungsausschuss genehmigte Gründe.
- Während der Zeit der Beurlaubung ruht das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Erbringung von Leistungsnachweisen. Die Zeit der Beurlaubung wird bei der Ermittlung der Studienzeit nicht angerechnet.
- Bei kürzeren Zeiträumen als ein Semester handelt es sich um Freistellungen, über die durch die Fachbereiche entschieden wird. Eine Meldung an die Zentrale der Hochschule ist hierfür nicht erforderlich. Auch bei kürzeren Zeiträumen gilt, dass die maximale Zeit der Freistellung, inklusive der Beurlaubung, zwölf Monate innerhalb der Regelstudienzeit nicht überschreiten darf.
- Die Rechte der Studierenden als Mitglieder der Hochschule bestehen während der Beurlaubung fort. Durch die Beantragung eines Urlaubssemesters wird das Studium unterbrochen.
- Auf schriftlichen, an den Prüfungsausschuss gerichteten Antrag ist die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung während des Beurlaubungszeitraumes möglich. Das Erbringen von Prüfungsleistungen bei anderen Gründen ist in der Regel nicht möglich.
- Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet.
- Der Antrag ist vor dem gewünschten Beurlaubungszeitraum zu stellen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Vgl. §8 2022-08 Immatrikulationsordnung Steinbeis Hochschule