Verteidigung
Bei der Verteidigung handelt es sich um die mündliche Abschlussprüfung der Thesis
Eine Verteidigung findet statt, wenn die schriftliche Thesis als bestanden gewertet wurde und wenn alle anderen Leistungsnachweise des Studiums erbracht wurden.
Die Verteidigungen finden ausschließlich online statt und dauern 1 Stunde. Zu Beginn, präsentiert die*der Studierende ihre*seine Thesis. Die 20-minütige Präsentation zu Beginn kann individuell gestaltet sein und muss visuell unterstützt werden (z.B. PowerPoint, Miro, Prezi etc.). Dieser Teil der Verteidigung bietet die Möglichkeit, den Hergang der Thesis und die Ergebnisse zu präsentieren. Unter Einhaltung der Zeitvorgabe sollten daher folgende Elemente beleuchtet werden:
- Problemstellung / Ausgangssituation
- Forschungsfrage
- Theoretischer Hintergrund
- Methodik
- Ergebnisse
- Limitationen
- Fazit / Handlungsempfehlungen
Anschließend erfolgt eine ca. 20-minütige Diskussion der Thesis mit den Mitgliedern der Prüfungskommission. Die Prüfungskommission stellt dazu Fragen, die mit der Thesis in Verbindung stehen (z.B. zur Methodik, zum theoretischen Hintergrund, zu den Ergebnissen). Im Anschluss an die Präsentation und Diskussion vergibt die Prüfungskommission die Note für die Verteidigung. Sofern die Verteidigung bestanden wurde, erfahren Studierende an dieser Stelle die Gesamtnote der Thesis, welche sich aus der Note der schriftlichen Thesis und der Note der Verteidigung ergibt.
Die Prüfungskommission wird durch zwei Personen gebildet: ein*e Professor*in der Steinbeis Hochschule hat den Vorsitz. Den Beisitz übernimmt eine*e Lehrbeauftragte*r der Steinbeis Hochschule. Da die Prüfungskommission für ganze Verteidigungstage gebildet wird, wird die Verteidigung für viele Studierende ohne das Beisein des*der Projektcoach*in ablaufen. Der Prüfungskommission liegen die Gutachten und die Thesis vor, um die notwendigen Einblicke zur Bewertung der Verteidigung haben.
Die Anmeldung für die Verteidigung erfolgt zeitgleich mit der Anmeldung der Thesis. Bei der Auswahl des Wunschtermins für die Verteidigung ist zu beachten, dass die Verteidigung innerhalb der eigenen Immatrikulationszeit stattfinden muss und dass die Verteidigung frühestens sechs Wochen nach Abgabe der Thesis erfolgen kann.
Die Anmeldung für die Verteidigung erfolgt zeitgleich mit der Anmeldung der Thesis. Studierende wählen dafür bei der Anmeldung zur Thesis ihren Wunschtermin aus den angebotenen Verteidigungsterminen aus. Bei der Auswahl des Wunschtermins für die Verteidigung ist zu beachten, dass die Verteidigung innerhalb der eigenen Immatrikulationszeit stattfinden muss und dass die Verteidigung frühestens sechs Wochen nach Abgabe der Thesis erfolgen kann. Das bedeutet, dass die spätestmögliche Abgabe der Thesis (und aller anderen noch ausstehenden Leistungsnachweise) sechs Wochen vor dem gewählten Verteidigungstermin und der Verteidigungstermin spätestens am letzten Tag der Immatrikulationsdauer liegen muss. Der sechswöchige Zeitraum zwischen Abgabe der Theis und Verteidigung ist für die Begutachtung der Thesis vorgesehen. In der Liste der angebotenen Verteidigungstermine sind dieser sechswöchige Zeitraum daher als „Zulassungsfrist“ aufgeführt.
Bitte beachten Sie: (1) Die Zulassungsfrist verlängert nicht die Bearbeitungszeit der Theis; (2) die Abgabe der Thesis und die Verteidigung müssen innerhalb der Immatrikulationsdauer erfolgen.
Sollte der Wunschtermin für die Verteidigung zum Zeitpunkt der Thesis-Anmeldung schon vollständig belegt sein, ist ein späterer Termin zu wählen. Sollte dieser außerhalb der Immatrikulationsdauer liegen, ist das Studium entsprechend zu verlängern.
Sofern die schriftliche Thesis zwar als bestanden gewertet wurde, die Verteidigung von der Prüfungskommission aber als nicht bestanden eingestuft wird, erhält der*die Studierende einen weiteren Versuch für die Verteidigung der Thesis. Die schriftliche Thesis wird in diesem Falle nicht überarbeitet. Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule sieht vor, dass eine schriftliche Thesis, die nicht bestanden wurde, einmal wiederholt werden darf, bevor der Prüfungsanspruch erlischt. Die Verteidigung der Thesis darf im Falle des Nicht-Bestehens ebenfalls einmal wiederholt werden, bevor der Prüfungsanspruch erlischt.