Plagiate
- Ist eine schriftliche Arbeit von einem Plagiatsverdacht betroffen, wird sie durch die Software Turnitin® auf Plagiarismus geprüft. Daraufhin wird eine schriftliche Stellungnahme des/der StudentIn seitens des/der DozentIn angefordert. Bei festgestellter Täuschung verfasst der/die DozentIn ein Gutachten, in dem er/sie Stellung nimmt und Belege aufzeigt. Die schriftliche Ausarbeitung erhält die Bewertung "Leistungsnachweis nicht erbracht". Nach Weiterleitung des Gutachtens an die Plagiatskommission des Fakultätsprüfungsausschusses (FPAS) erhält der/die StudentIn vom FPAS einen Bescheid über die Entscheidung und die Konsequenzen. Innerhalb von 4 Wochen kann Widerspruch eingelegt werden.
- Die Plagiatskommission unterscheidet zwischen vorsätzlichem und nicht vorsätzlichem Täuschungsversuch. Die Schwere der Täuschung oder des Täuschungsversuchs hat unterschiedliche Konsequenzen.
- Die Prüfungsleistung gilt als nicht erbracht und kann nicht nachgebessert werden.
- Das Prüfungsamt wird über die Täuschung informiert und die Täuschung wird in der Studienakte dokumentiert.
- Bei einem schweren Täuschungsfall einer Studienarbeit kann die Plagiatskommission den/die StudentIn von der Fortsetzung der Thesis zum gleichen Thema ausschließen.
- In sehr schwerwiegenden oder wiederholten Täuschungsfällen kann die Plagiatskommission den/die StudentInnen von der Prüfung insgesamt ausschließen. Dann ist die Arbeit endgültig nicht bestanden. Dies kann die Exmatrikulation bedeuten und ggf. beinhalten, dass der betreffende Studiengang auch an einer anderen Hochschule nicht weitergeführt werden kann.
- War das Prüfungsverfahren abgeschlossen und der Hochschulgrad verliehen, kann in Folge eines Plagiats der Entzug des erworbenen Grades drohen.
Stand: 01.11.2023