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Einspruch gegen Benotungen

  • Innerhalb von 4 Wochen nach Notenbekanntgabe kann ein begründeter Einspruch gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen über das Antragsmanagement im Onlinecampus eingelegt werden (Mein Studium > Anmeldungen & Anträge).
  • Der Einspruch wird zunächst dem/der PrüferIn vorlegt mit der Bitte um Stellungnahme. Sofern die Stellungnahme zu keiner Einigung führt, wird der Fall im nächsten Schritt an den Prüfungsausschuss übergeben. Dieser trifft innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung, die dem/der StudentIn durch das Prüfungsamt mitgeteilt wird.

 

Stand: 31.10.2023