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Wann verliere ich meinen Anspruch zur Leistungserbringung?

Die Frage bezieht sich auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule.

Der Anspruch zur Leistungserbringung erlischt 24 Monate nach dem Ende der in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudiendauer.

Auf schriftlichen und begründeten Antrag an den PAS ist eine Verlängerung der maximal zulässigen Studiendauer im Härtefall möglich. Über den Antrag entscheidet der PAS.

Vgl. §19 RSPO 2023-05-25