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Was passiert, wenn ich einer Prüfung fernbleibe?

Die Frage bezieht sich auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule.

Ein Leistungsnachweis gilt als nicht bestanden, wenn der*die Studierende ohne wichtigen Grund zu dem dafür festgelegten und bekannt gegebenen Termin nicht erscheint, einen zur Erbringung oder Abgabe eines Leistungsnachweises festgelegten Termin versäumt oder nach Beginn der Leistungserbringung ohne wichtigen Grund zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn die Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Vgl. §15 RSPO 2023-05-25